Beigesteuert von Uwe Beck
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Freitag, 15 Juli 2005 |
Der Ortsbeirat ist ein Teil der Legislative einer Stadt oder Gemeinde. Er vertritt die Interessen der Stadtteile oder Teilorte gegenüber der gesamtstädtischen oder gesamtgemeindlichen Verwaltung. Ortsbeiräte werden in einigen deutschen Bundesländern bei Kommunalwahlen direkt gewählt. Anders als die Parlamente politisch eigenständig handlungsfähiger Stadtbezirke verfügen Ortsbeiräte über keinen eigenen Haushalt und können keine eigenen, bindenden Beschlüsse fassen, sondern nur die Stadtverordnetenversammlung oder Gemeinderäte zu entsprechenden Beschlüssen auffordern. Ortsbeiräte sind deshalb nicht mit echten Stadtbezirken vergleichbar. Die innere Verfassung der Gemeinden und die Aufgaben von Stadtbezirken oder Ortsbeiräten sind in den Kommunalverfassungen bzw. Gemeindeordnungen der Länder geregelt.
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Letztes Update ( Samstag, 16 Juli 2005 )
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