Startseite arrow Organisationen arrow Ortsgericht
Hauptmenü
Startseite
- - - - - - -
Über Schwalbach
News
Suche
Weblinks
Impressum
Rund um Schwalbach
Organisationen
Vereine
Veranstaltungskalender
Downloads
Login
Besucherzähler
Sie sind der 6284372 Besucher
Who's Online
Aktuell sind 45 Gäste online
 
Ortsgericht PDF Drucken E-Mail
Beigesteuert von Uwe Beck   
Freitag, 15 Juli 2005
Artikel Inhalt
Ortsgericht
Seite 2

Ortsgerichte, eine Einrichtung die es nur in Hessen gibt und die noch aus "Kaiser's Zeiten" stammt, sind Hilfsbehörden der Justiz.

Die jeweiligen Ortsgerichtsmitglieder sind vereidigte Ehrenbeamte. Für jedes Ortsgericht werden ein Ortsgerichtsvorsteher und vier Ortsgegerichtsschöffen bestellt.

Rechtsgrundlage ist das hessische Ortsgerichtsgesetz (seit 1. Januar 1953 in Kraft). Den Ortsgerichten obliegen die durch Gesetze näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens. Sie führen das Landessiegel.

Aufgaben:

  • •Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften - § 13 OGG
    •Erteilung von Sterbefallsanzeigen an das Amtsgericht - § 14 OGG
    •Sicherung des Nachlasses nach § 1960 BGB - § 16 OGG
    •Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen - § 17 OGG
    •Schätzungen - § 18 OGG

Die Besetzung des Ortsgerichtes richtet sich nach dem vorzunehmenden Dienstgeschäft. Beglaubigungen kann der Ortsgerichtsvorsteher alleine erledigen. Für Nachlasssicherungen ist ein weiterer Schöffe hinzuzuziehen und in Schätzungssachen werden drei Ortsgerichtsmitglieder tätig.



Letztes Update ( Freitag, 15 Juli 2005 )
 
SG Schwalbach
Wetter in Schwalbach

Copyright 2000 - 2005 Miro International Pty Ltd. All rights reserved.
Mambo is Free Software released under the GNU/GPL License.