Beigesteuert von Uwe Beck
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Freitag, 15 Juli 2005 |
Das Schiedsamt ist ein auf Zeit ausgeübtes Amt um zivilrechtliche Fälle
zu schlichten. Es wird von einem auf Zeit gewählten Schiedsmann oder
einer Schiedsfrau als Ehrenamt ausgeübt.
Schiedsmänner und Schiedsfrauen sind heute zuständig für den
friedlichen Ausgleich von Interessen sowie für Streitigkeiten auf dem
Gebiet des Nachbarschaftsrechts bzw. auf anderen zivilrechtlichen
Gebieten. Daneben ist das Schiedsamt zuständig für Delikte, die im
Normalfall wegen fehlenden öffentlichen Interesses im Rahmen des
Privatklageverfahrens zu verfolgen sind (Körperverletzung, Beleidigung,
Verleumdung, Bedrohung, Sachbeschädigung und weitere). Auskunft geben
die Polizeidienststellen, die Amtsgerichte, die Stadtverwaltungen
und die Bezirksvereinigungen der Schiedspersonen. In ihrer
Eigenschaft als Schiedspersonen entscheiden diese nicht, sondern führen
rechtlich einen Vergleich herbei, d.h. einen Vertrag zwischen den sich
einigenden Parteien. Aus diesem Vertrag kann ggf. unmittelbar
vollstreckt werden.
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Letztes Update ( Freitag, 15 Juli 2005 )
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