Seite 2 von 2 Nach dem Tode des Grafen Johann des I. von Burgsolms (1354) wurden dessen Besitzungen an drei Söhne aufgeteilt, so kommt es - aufgezeichnet durch die Hungener Urkunde, Bd. 4, S. 208 - zum Rückkauf des Quembacher Gerichts, der Dörfer Schwalbach, Schwobach, Kraftsolms und Oberquembach durch den Ritter Gernand von Schwalbach und die Herren von Schwobach von den Burgsolmser Grafen. Der Preis betrug dreihundert Heller mit allen Gerichten, Rechten und Vergünstigungen. Dieses war die Abmachung vom 09.01.1359. In einer weiteren Urkunde vom 02.04.1362 werden auch die Dörfer Immenhausen, Niederwetz, Hain und Niederquembach für weitere zweihundert Heller als sogenanntes "Mannlehen", welches erblich ist, mit allen Grafenrechten durch die Ritter von Schwalbach und Schwobach erworben. Unterdessen hatten sich die Ritter von Schwalbach durch Güterverkäufe und -vertauschen sowie Güterkäufe weiter östlich in Nachbargebiete abgesetzt, so weilten sie kaum noch auf ihrem Wirtschaftshof, dem "Grebenhof" in Schwalbach. Sie hatten inzwischen (1399) auch das Dorf Münchholzhausen erworben. Ebenso nannten sie Besitzungen in Gießen, Wetzlar, Kleeberg, Gambach, Gleiberg, Lützellinden, Lang-Göns und Leun ihr eigen. In Schwalbach wurde ein Amtmann zur Verwaltung von mehreren Dörfern eingesetzt. So, nach einer Urkunde vom 3.11.1403, läßt sich ein Herr Seipe aus Niederwetz vom kaiserlichen Notar der Burg Friedberg bestätigen, daß er seit sechzehn Jahren Amtmann sei und auch die Gerichte in Schwalbach besaß und es schon vor ihm Amtmänner gegeben habe. Danach kommt ein Graf Johann von Burgsolms vor, der Verhandlungen mit dem Ritter Erwin von Schwalbach in Kleeberg sowie auf den Höhen Königsberg-Hohensolms über die Rückgabe der Rechte vorerst ergebnislos führte. Der Streit geht weiter. Endlich verzichten zuerst die Herren von Schwobach, später - 1462 - im Vertrag zu Oberndorf, auch die Ritter von Schwalbach auf ihre Pfandschaftsrechte und alle Ansprüche aus den Besitzungen, auch der Zehntgaben, zugunsten der Grafen von Braunfels.
Nun war wohl Friede eingekehrt und so wurde ein Ritter von Schwalbach Burgmann von Braunfels. Schon 1244 gab es einen Schwalbacher Burgmann auf Burg Vetzberg. 1362 ist ein Ritter Reinhardt von Schwalbach Burgmann von Burg Greifenstein, auch ein Konrad von Schwalbach als Amtmann und Verwalter auf Burg Greifenstein von 1508 -1536 wird genannt. Nachdem nun die Braunfelser Grafen endlich Herrscher über Schwalbach und dazugehörige Dörfer waren, wurde es mit den Schwalbacher Abgaben an die Grafen nicht mehr so genau genommen wie in anderen Dörfern. Hieraus ergab sich wohl ein besonderer Wohlstand in Schwalbach, wenn man in dieser Zeit überhaupt von Wohlstand sprechen konnte. So zählte man von den zwanzig umliegenden Orten des Braunfelser Amtes im Jahre 1694 in Schwalbach 199 Einwohner, 34 Ehemänner und -frauen, 2 Witwenmänner, 8 Witwenfrauen, 67 Buben, 54 Mädchen. Nur 7 Personen waren derzeit älter als 60 Jahre. Wir waren somit das viertgrößte Dorf im Amt Braunfels. Nur Oberbiel, Niederbiel und Leun waren größer. Um der herausgehobenen Stellung der Ritter von Schwalbach und ihrer weitverzweigten Verwandtschaft in der nahen und weiteren Umgebung gerecht zu werden - welche ja 799 Jahre währte -, kann in der folgenden Darstellung ihrer Aktivitäten als Burgmänner, Kanoniker, Stiftsherren, Amtmänner und Siegler (Urkundenbeglaubiger, heute Notar) nur ein Teil der einige hundert zählenden Urkunden im Ablauf der Geschichte aufgezeigt werden. Nach einer Urkunde vom 9. März 1226 vom Abt des Klosters Arnsburg lesen wir zuerst von einem Ritter "frates de Swalbach" als Zeuge neben Graf Heinrich und Marquard de Solmesse.
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